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Offener Brief an Pfarrer Fey

Sehr geehrter Herr Pfarrer Fey,

ich nehme jetzt seit einigen Wochen an den Spaziergängen in Worms teil, aufmerksam auf genannte Spaziergänge hat mich die örtliche Presse gemacht. Was ich bei diesen Spaziergängen wahrnehme, ist, dass hier Menschen zusammenkommen aus unterschiedlichsten Motivationen. Die Einen sehen mit Sorge auf unser erodierendes Bildungswesen, die anderen fürchten um ihre körperliche Unversehrtheit und wieder andere haben noch zu viel Monat vor sich, wenn das Geld dank einer ausufernden Steuer- und Geldpolitik alle ist. Manche kommen auch, um sich zu solidarisieren!

Die Menschen nehmen wahr, dass sich besserwisserische und teilweise bildungsferne Leute mit geschönten Lebensläufen, falschen Doktortiteln und kriminellen Vergangenheiten dieser Demokratie bemächtigt haben und diese mehr und mehr aushöhlen. Sie, Herr Fey, fordern ganz unverblümt, dass demokratische und grundgesetzliche verbriefte Recht auf Versammlungsfreiheit OHNE Anmeldung (GG Artikel 8) auszuhebeln. Es scheint Sie nicht zu stören, dass immer mehr Menschen ihrer Würde beraubt werden, in dem man Sie einsperrt, hinter Masken zwingt oder als rechte Verschwörer diffamiert.

Recht auf körperliche Unversehrtheit ist Ihnen augenscheinlich ebenso egal, wie die Flüchtlingspolitik, die im Grundgesetz Artikel 16a geregelt ist. Es dürfte Ihnen auch nicht entgangen sein, dass inzwischen Soziale Medien zensiert werden und dass laut Umfrage mehr als 50% der Deutschen ihre Meinung nicht mehr offen sagen. Während mit Zahlen, die jeglicher mathematischen Logik widersprechen, eine seit 2 Jahren herbeigeredete Pandemie am Leben erhalten wird, sterben 1000te Menschen an den Nebenwirkungen von so genannten Impfstoffen.

 

 

Herr Fey, wie kommen Sie eigentlich in Ihren Ausführungen dazu zu behaupten, dass in Weißrussland und Russland bei Demonstrationen auf Menschen geschossen würde. Das sind schlicht und ergreifend Fake News. Was richtig gewesen wäre ist, dass bei den Gelbwestenprotesten 2019 in Frankreich mindestens 11 Menschen getötet und 100te teils schwer verletzt worden sind.

 

Letztendlich stellen Sie Vergleiche zur Weimarer Republik an. Mir ist da nur nicht klar geworden, was Sie meinen. Vergleichen Sie etwa die 100.000ten mit oder an Unterernährung Verstorbenen jener Zeit mit den mit oder an Corona Verstorbenen oder Vergleichen Sie den Werte- und Moralverfall jener Zeit mit der Gegenwart oder ist es die Dekadenz jener Zeit mit der Heutigen. Vergleichbare Größen wären noch die Zerstörung des Mittelstandes, die gegenwärtig immer mehr Fahrt aufnimmt oder sind es die Roten Horden, die auch heute wieder brandschatzend durch die Straßen ziehen. Auch wenn Sie es nicht gerne hören werden, auch die Fahne der Nazis war rot und die Partei nannte sich sozialistische Arbeiterpartei.

 

 

Herr Pfarrer Fey, in einem stimme ich Ihnen zu und das ist auch mein ausschließliches Ziel, nämlich das Grundgesetz Wort wörtlich umzusetzen.



Quelle Statistisches Bundesamt! Übersterblichkeit 2021 gegenüber 2020 beträgt 39528!


Liebe Frau Olff, eine wesentliche Säule der Demokratie ist Meinungsvielfalt. Dazu gehört es, dass man Meinungen respektiert, die nicht der eigenen entsprechen. Das, was Sie hier von sich geben, disqualifiziert Sie als Demokratin. Ohne offensichtlich auch nur einen Blick in das Wahlprogramm der AfD geworfen zu haben, diffamieren Sie die AfD ohne sich inhaltlich auseinanderzusetzen. Sie maßen sich an, zu beurteilen, welche Parteien demokratisch sind und welche nicht. Was die Omas gegen Rechts nicht zu stören scheint, ist, dass eine Aktionsbündnis Mazel mit einem 5 Meter breiten Transparent auf dem Wormser Obermarkt die Bombardierung von Worms und damit die Zerstörung der deutschen Verhältnisse fordert und das völlig unbehelligt von Ordnungsbehörde und Polizei. Wenn hier in der Stadt Leute auf T-Shirts Che Guevara, einen ausgewiesenen Kriegsverbrecher, huldigen, stört sie das ebenso wenig? Überhaupt stellt sich mir die Frage, was ist an Rechts eigentlich verwerflich.

 

Was Sie ansonsten von sich geben, ist reine Hetze und zeigt deutlich, was Sie von einem ergebnisoffenen Meinungsaustausch halten. Nämlich nichts, weil Sie auch befürchten, dass wir die besseren Argumente haben! 

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Kommentare: 2
  • #1

    Bernhard Bieser (Samstag, 12 Februar 2022 22:47)

    Der nicht unterzeichnete offene Brief an Pfarrer Fey enthält rechtliche und andere Falschinformationen.
    Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) wurde entweder nicht gelesen oder nicht verstanden.
    Das Grundgesetz muss, wie alle anderen Gesetze auch, ausgelegt werden.
    Eine "wörtliche Umsetzung" kann nur jemand fordern, der von Recht keine Ahnung hat.

    Das Bundesverfassungsgericht hat die herausragende Bedeutung der Versammlungsfreiheit für die Demokratie in seiner Brockdorfentscheidung herausgearbeitet. Siehe:
    https://openjur.de/u/174493.html, insbesondere ab Randnummer 61ff
    "1. Trotz ihres hohen Ranges ist die Versammlungsfreiheit nicht vorbehaltlos gewährleistet. Art. 8 GG garantiert lediglich das Recht, sich "friedlich und ohne Waffen zu versammeln" (vgl. dazu unten III 3.a)*), und stellt zudem dieses Recht für Veranstaltungen unter freiem Himmel unter Gesetzesvorbehalt. Damit trägt die Verfassung dem Umstand Rechnung, daß für die Ausübung der Versammlungsfreiheit unter freiem Himmel wegen der Berührung mit der Außenwelt ein besonderer, namentlich organisationsrechtlicher und verfahrensrechtlicher Regelungsbedarf besteht, um einerseits die realen Voraussetzungen für die Ausübung zu schaffen, andererseits kollidierende Interessen anderer hinreichend zu wahren." (Randziffer 70).

    Die Anmeldepflicht ist genauso verfassungskonform wie die Möglichkeit, nach § 15 VersG Auflagen für eine angemeldete Versammlung zu erlassen.
    Die Anmeldepflicht ist eine "auf gewichtigen Gemeinwohlbelangen beruhende Pflicht", so das Bundesverfassungsgericht unter Randziffer 75 der Entscheidung!

    Es sind also nicht Pfarrer Frey oder Frau Olff, die das Grundrecht der Versammlungsfreiheit angreifen.
    Es sind rechtsundingen Briefschreiber*innen, es die Rechtsextremisten innerhalb und außerhalb der AfD.
    Pfarrer Fey und Frau Olff erwarten nur das, was in einem Rechtsstaat selbstverständlich sein sollte: Menschen halten sich an Gesetze und Regeln, und sie gefährden ihre Mitmenschen nicht.

    Die Desinformationen zum Grundgesetz und zu den Grundrechten sind ganz typisch AfD.
    Das Bundesverfassungsgericht hat Ende Januar eine beantragte einstweilige Anordnung gegen ein präventives Verbot von "Montagsspaziergängen" abgelehnt und dazu folgendes geschrieben:
    "Es ist nicht aufgezeigt, dass die fachgerichtliche Würdigung, die Nichtanmeldung der „Montagsspaziergänge“ verfolge offensichtlich den Zweck, vorbeugende Auflagen zu umgehen und es zu vermeiden, Verantwortliche und eine hinreichende Anzahl von Ordnern zu benennen, welche auf die Einhaltung der von der Versammlungsbehörde vorbeugend oder während der Versammlung erlassenen Auflagen hinwirkten, offensichtlich fehlsam ist. Vielmehr handelt es sich um eine naheliegende Feststellung. Hiervon ausgehend durften die Gerichte auch annehmen, dass diejenigen Personen, die zu solchen „Spaziergängen“ aufriefen oder gewillt seien, an diesen teilzunehmen, überwiegend nicht dazu bereit seien, versammlungspolizeiliche, dem Infektionsschutz dienende Auflagen, wie insbesondere das Tragen von Masken oder das Einhalten von Abständen, zu beachten. Die Gerichte durften sich für die vorgenannten Annahmen auch - verfassungsrechtlich unbedenklich - auf Erfahrungen, die auf zwei in der jüngeren Vergangenheit liegenden „Montagsspaziergängen“ in derselben Stadt gewonnen wurden und diese Annahmen belegen, stützen. "
    Siehe: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2022/01/rk20220131_1bvr020822.html

    Das Tragen von Masken dient dem Schutz von Leben und Gesundheit der Mitmenschen. Bis auf die Egomanen, die nur sich kennen (wollen) und nicht bereit sind, Verantwortung auch für Leben und Gesundheit von Mitmenschen zu nehmen, haben inzwischen alle begriffen, dass Maske tragen schützt.

    Der Schutz von Leben und Gesundheit ist ein überragendes Allgemeininteresse, "zu dem der Staat auch kraft seiner grundrechtlichen Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG grundsätzlich verpflichtet ist (BVerfG., a.a.O Randnummer 10)
    (FFP 2) Maske tragen schützt andere effektiv, das ist vielfach nachgewiesen.

    Die Behauptung, durch eine Maskenpflicht würde die Menschwürde verletzt, zeigt wes Geistes Kind die Verfasser*innen des offenen Briefes sind.
    Sie sind von allen guten Geistern verlassen und haben sich in einer rechtlichen und kontrafaktischen Parallelwelt gut eingerichtet.

    Die "herbeigeredete Pandemie" ist "Höcke - Sprech" und zeigt, wo die AfD - Worms politisch steht. Ganz rechtsaußen bei den rechtsextremen Verfassungs- und Demokratiefeinden.

  • #2

    Matthias Lehmann (Sonntag, 13 Februar 2022 17:25)

    Verfassungskonforme Auslegung der Anmeldepflicht für Versammlungen

    In seinem Beschluss in der Hauptsache legte das Bundesverfassungsgericht dar, dass die nach dem Versammlungsgesetz bestehende Anmeldepflicht für Versammlungen unter freiem Himmel den verfassungsrechtlichen Anforderungen bei verfassungskonformer Auslegung genügt. Die Vorschriften seien dahingehend auszulegen, dass bei Demonstrationen, die sich aus einem aktuellen Anlass augenblicklich bilden (Spontandemonstrationen), keine Anmeldepflicht bestehe. Damit bestätigte das Gericht die diesbezügliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes und die herrschende Ansicht in der Literatur. Zudem könne auch sonst das Verbot oder die Auflösung einer Versammlung nicht allein auf die Verletzung der Anmeldepflicht gestützt werden. Für beides spreche der Wortlaut des Art. 8 Abs. 1 GG, der die Versammlungsfreiheit „ohne Anmeldung oder Erlaubnis“ gewähre. Keine Ausnahme von der Anmeldepflicht sei bei von zahlreichen Trägerorganisationen veranstalteten Großdemonstrationen geboten. Allerdings sei es den Anmeldern hier nicht immer zuzumuten, eine Gesamtverantwortlichkeit für die Demonstration zu übernehmen.