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Bräuchte es einen unabhängigen Untersuchungsausschuss in Worms?

Nicht nur dass Protokolle von Stadtratssitzungen meist Monate verspätet erstellt werden und allesamt nicht unterzeichnet sind, werden in diesen auch z.T. mündliche Antworten auf Anfragen einfach unterschlagen. In den nunmehr vergangenen fast 5 Jahren ist noch kein einziges Protokoll vom Stadtrat bestätigt worden. Zudem hat sich der Stadtrat mit § 28 Geschäftsordnung eine eigene Wahlordnung gegeben, die in Teilen im Widerspruch zur Gemeindeordnung steht und damit rechtsunwirksam ist. Da eine Salvatorische Klausel in der Geschäftsordnung fehlt, stellt sich die Frage, ob die Geschäftsordnung insgesamt damit nicht unwirksam ist.

In der Stadtratssitzung vom 11.03.2020 wurde unter TOP 4 einstimmig per Beschluss festgestellt, dass nach § 88 GemO CDU, SPD, Grüne und AfD das Vorschlagsrecht für jeweils einen Sitz der 5 zu vergebenden Sitze im EWR-Aufsichtsrat haben.

Auf wundersame Weise wurde in der darauffolgenden Sitzung vom 22.04.2020 unter Berufung auf den § 28 der Geschäftsordnung und ein Wahlberechnungsverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers und unter Missachtung des Stadtratbeschlusses aus der vorherigen Sitzung nunmehr ein 5. Kandidat (Mathias Englert) von den Freien Wählern aus dem Hut gezaubert. Ein Vorschlagsrecht der Freien Wähler lässt sich jedoch auch nach dem Wahlberechnungsverfahren Sainte-Laguë/Schepers nicht ableiten!

Proteste der AfD, die in Ermanglung des Sitzungsprotokolls vom 11.03.2020 nicht fundiert vorgetragen werden konnten, wurden vom Versammlungsleiter ignoriert.

Die Wahlvorschläge der CDU mit 12 Stimmen, SPD mit 12 Stimmen, Grüne mit 8 Stimmen und Freien Wähler mit 12 Stimmen wurden somit vermeintlich als gewählt in den Aufsichtsrat der EWR AG entsandt.

Laut Protokoll der Stadtratssitzung vom 22.04.2020 wurde über die Wahlvorschläge einzeln abgestimmt. Damit wäre nach § 88 respektive § 45 GemO jeweils eine absolute Mehrheit der Stimmberechtigten Stadtratsmitglieder für die Wahl in den Aufsichtsrat der EWR AG erforderlich gewesen. Keiner der Kandidaten hat diese absolute Mehrheit erreicht. Ob der OB automatisch in den Aufsichtsrat gehört oder ob er sich formal auch der Wahl hätte stellen müssen, ist ebenfalls zu hinterfragen!

Das bedeutet möglicherweise, dass seit 2020 vier Stadträte im Aufsichtsrat der EWR AG sitzen, die nicht gewählt sind. Das bedeutet auch, dass unter Umständen ein nicht gewähltes Aufsichtsratsmitglied dem Aufsichtsrat vorsteht. Bedeutet das, dass der EWR AG mit einem willkürlichen zusammengesetzten Aufsichtsrat jetzt bereits im 4.Jahr die Geschäftsgrundlage fehlt?

Ob die enorm gestiegenen Energiepreise der EWR AG damit rechtlich sauber zustande gekommen sind, ist mehr als fraglich und dürfte im Zweifelsfall von EWR-Kunden vor Gericht hinterfragt werden!

Dass sich die Protagonisten dieser Scharade des Betruges nicht bewusst sind, ist nicht anzunehmen, zumal ein Herr Englert sonst bei jeder Gelegenheit die Gemeindeordnung zur Hand hat und aus ihr zitiert.

 

Interessant ist auch, dass die Sitzungsprotokolle der Stadtratssitzungen vom 11.03.2020 und 22.04.2020 bis heute nur für Berechtigte einsehbar sind, also nicht veröffentlicht wurden. 

Ist der Wormser Stadtrat demokratisch oder in Teilen korrupt?

Was für die Wormser Bürger auch interessant sein dürfte, ist, dass dieser Personenkreis auf Kosten der EWR-Kunden bereits jeweils einen mittleren 5-stelligen Betrag kassiert haben dürften, ohne darauf einen Anspruch zu haben! Außerdem haben laut Gremienkalender in 4 Jahren ganze 3 Sitzungen stattgefunden.

 

Eine letzte Frage

Wurde das Ganze veranstaltet um die AfD zu demütigen oder wurden damit die Freien Wähler gekauft oder war es Beides?

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