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Parteienklüngel gegen die Wormser Bürgerschaft!?

Leben wir in einer Demokratie, in der der Bürger der Souverän ist, in der Meinungsvielfalt und Respekt herrschen und in der man Fehler eingestehen kann? Entscheiden Sie selbst! 

In der Stadtratssitzung am 28.09.2022 wurde in einem lächerlichen Akt des Selbstlobes die Aufwandsentschädigung für Einsätze der Kameraden der FFW auf 7,50 € angehoben und das, obwohl die Stadt Worms ca. 2 Mill. beim Personal der Berufsfeuerwehr einspart. Die chronische Unterbesetzung der Berufsfeuerwehr, die bei dem derzeitigen Personalschlüssel ohne Krankheit und sonstige Ausfälle gerade mal einen halben Löschzug hinbekommt, muss dann regelmäßig durch Kameraden der FFW aufgefüllt werden. Der Vorschlag der AfW, die Kameraden der FFW für die Einsätze den Berufsfeuerwehrleuten gleichzusetzen, wurde mit der Begründung abgelehnt, dies würde dem Ehrenamt widersprechen. Das sagen ausgerechnet die Leute, die für ihre ehrenamtliche Tätigkeit mindestens zwischen 300 und 600 € kassieren, ohne sich dabei die Finger schmutzig machen müssen.

Ich hätte es nicht für möglich gehalten, dass sich der OB widerstandslos eine tickende Zeitbombe in den Vorgarten stellen lässt. Indes ging die Änderung des Bebauungsplanes N 96 glatt durch den Stadtrat. Was werden wohl die Rheindürkheimer Bürger sagen, wenn sie feststellen, dass diese tickende Zeitbombe auch in ihrem Vorgarten steht. Mit der Änderung des Bebauungsplanes wird eine große Gewerbefläche ausgewiesen, die laut Vorlagen keinerlei Gewerbesteuern erwarten lässt. Dass es sich bei dem an dieser Stelle geplanten Bauwerk um eine Lagererweiterung für ein bereits bestehendes Giftmülllager mit hochexplosivem Inhalt handelt, wurde in den Offenlegungsdokumenten nicht erwähnt. Die Frage, in wie weit die Stadt gegen eine Firmenpleite versichert ist, blieb unbeantwortet, was nichts anderes bedeutet, als das die Stadt dann diese unberechenbaren Risiken auf Kosten der Wormser Bürgerschaft selbst tragen muss. Ein solches Handeln ist verantwortungslos gegenüber den Bürgern oder soll man besser sagen kriminell!

Wie nicht anders zu erwarten, wurde auch der Antrag der AfW, Buchlesungen in der Stadtbibliothek für Kinder anzubieten, mit der Begründung abgelehnt, solche Angebote gäbe es schon. Es gehört schon sehr viel Phantasie dazu, die diesbezüglichen Angebote der Stadt als Buchlesungen zu interpretieren. Vielmehr ging es bei der Ablehnung des Antrags wohl im vorauseilenden Gehorsam darum, dass nicht die Bücher zur Vorlesung kommen, die auf dem Index des Mainstream stehen!

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